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Finanzen & Controlling

BWA

Julian Weisel · Fachbegriff

Die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) ist eine monatliche Erfolgsrechnung, die der Steuerberater (oder die Lohnbuchhaltung) auf Basis der laufenden Buchführung erstellt. Sie zeigt Umsatz, Kosten und vorläufiges Ergebnis — getrennt nach Kontenklassen. Für die meisten KMU ist sie die regelmäßigste Übersicht über die wirtschaftliche Lage des Betriebs.

Was steht typischerweise in einer BWA?

Eine Standard-BWA ist nach dem DATEV-Kontenrahmen gegliedert. Oben stehen die Erlöskonten (Umsatzerlöse, sonstige Erträge). Darunter die Kostenblöcke: Materialaufwand, Personalkosten, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinsen. Am Ende: das vorläufige Betriebsergebnis. Üblicherweise sieht man drei Spalten: aktueller Monat, kumuliert seit Jahresbeginn, Vorjahresvergleich.

Warum die BWA oft missverstanden wird

Die BWA ist eine Buchhalter-Sicht, keine Steuerungs-Sicht. Sie zeigt Aufwand und Ertrag im wirtschaftlichen Sinne — nicht Geldfluss. Ein Monat mit hohem Umsatz und niedrigem Kontostand widerspricht sich nicht, weil die BWA Forderungen erfasst, das Konto nicht. Wer die BWA nur liest und keinen Cashflow-Überblick hat, sieht ein verzerrtes Bild.

Was ein Inhaber aus der BWA wirklich rauslesen sollte

Drei Zahlen pro Monat reichen meistens: (1) Umsatzentwicklung vs. Vorjahr (Trend), (2) Personalkostenquote (Personalkosten ÷ Umsatz × 100), (3) vorläufige Umsatzrendite (Betriebsergebnis ÷ Umsatz × 100). Wer diese drei Werte über 12 Monate trackt, hat ein solides Frühwarnsystem.

Wer kriegt die BWA, wer nicht?

Üblicherweise nur der Inhaber und der Steuerberater. Wer Mitarbeitende in Steuerungsverantwortung hat (Bereichsleiter, Geschäftsführer ohne Eigentumsanteil), sollte eine vereinfachte BWA-Version bekommen — sonst entstehen Steuerungslücken zwischen Buchhaltung und operativen Entscheidungen.


Wer mit diesem Begriff im Alltag arbeitet, kann ihn besser einordnen — wer ihn nicht kennt, übersieht oft die Steuerungswirkung dahinter.

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