M&A & Nachfolge

Unternehmensbewertung

Julian Weisel · Fachbegriff

Unternehmensbewertung ist der Prozess, einen objektivierten Wert für ein Unternehmen zu ermitteln — im Mittelstand werden dafür meist drei Methoden genutzt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden.

Methode 1: Das Ertragswertverfahren (IDW S1)

Das Ertragswertverfahren ist der Standard für steuerliche, rechtliche und gutachterliche Bewertungen in Deutschland. Es basiert auf der Idee, dass ein Unternehmen so viel wert ist wie die Summe aller zukünftigen Gewinne, abgezinst auf den heutigen Zeitpunkt.

Der Bewertungsstandard IDW S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer legt genau fest, wie diese Berechnung durchzuführen ist: Kapitalisierungszins, Planungshorizont, nachhaltiger Gewinn. Das Ergebnis ist ein gutachterlich nachvollziehbarer Wert — aber oft liegt er unter dem, was ein strategischer Käufer zu zahlen bereit wäre. Erbschaft, Scheidungsverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen greifen typischerweise auf diesen Standard zurück.

Methode 2: Das Multiple-Verfahren (M&A-Praxis)

In der M&A-Praxis dominiert das EBITDA-Multiple-Verfahren. Ein Käufer multipliziert das bereinigte EBITDA mit einem branchenüblichen Faktor — das Ergebnis ist der Enterprise Value. Diese Methode ist transparent, schnell und ermöglicht den direkten Vergleich mit anderen Transaktionen in der gleichen Branche.

Der entscheidende Unterschied zum Ertragswertverfahren: Das Multiple spiegelt den tatsächlichen Markt wider. Wenn Käufer bereit sind, für einen IT-Dienstleister das 7-fache EBITDA zu zahlen, ist das der Marktpreis — unabhängig davon, was ein IDW-Gutachter errechnet. Deshalb ist das Multiple-Verfahren in M&A-Prozessen meistens das ausschlaggebende.

Methode 3: Das Substanzwertverfahren

Das Substanzwertverfahren addiert alle Vermögensgegenstände des Unternehmens und zieht alle Verbindlichkeiten ab — das Ergebnis ist der Reinvermögenswert. Es beantwortet die Frage: Was wäre der Betrieb wert, wenn man ihn heute auflöst und alles verkauft?

Als alleinige Bewertungsmethode taugt der Substanzwert selten. Er ignoriert das wichtigste: die Ertragskraft. Ein gut laufender Dienstleistungsbetrieb mit wenig Anlagevermögen hätte einen niedrigen Substanzwert, aber einen hohen Ertragswert. Trotzdem dient der Substanzwert als Untergrenze — kein rationaler Käufer zahlt weniger als den Liquidationswert des Vermögens.

Warum die Methoden zu verschiedenen Ergebnissen führen

Jede Methode beantwortet eine andere Frage. Das Ertragswertverfahren fragt nach dem objektivierten, gutachterlich begründbaren Wert. Das Multiple-Verfahren fragt nach dem Marktpreis, den ein informierter Käufer heute tatsächlich zahlt. Der Substanzwert fragt nach dem Liquidationswert. Dasselbe Unternehmen kann dabei 600.000 Euro, 1,1 Millionen Euro und 1,4 Millionen Euro wert sein — je nachdem, welche Methode angewendet wird.

Für Verkäufer bedeutet das: In einem M&A-Prozess gilt der Marktpreis, nicht das IDW-Gutachten. Für Käufer bedeutet das: Der Kaufpreis ist ein Verhandlungsergebnis, kein objektiver Wert.

Bewertung ist nicht gleich Kaufpreis

Das ist der wichtigste Satz zum Thema Unternehmensbewertung: Der ermittelte Wert ist der Ausgangspunkt einer Verhandlung, nicht das Ergebnis. Ein strategischer Käufer, der Synergien realisieren kann, zahlt mehr. Ein Finanzinvestor ohne Synergien zahlt weniger. Die Verhandlungsstärke des Verkäufers, die Exklusivität des Prozesses und der Wettbewerb unter den Käufern bestimmen am Ende genauso den Preis wie der EBITDA-Wert.

Beispiel: Drei Methoden, drei Zahlen

Technischer Dienstleister, 2,5 Mio. Umsatz, 350.000 € EBITDA

Substanzwert: 600.000 € (Maschinen, Fahrzeuge, Vorräte abzüglich Schulden)
Ertragswert (IDW S1, Kapitalisierungszins 12 %): 1.100.000 €
Multiple-Verfahren (5x EBITDA): 1.750.000 €

Käufer rechnet mit dem Multiple (1,75 Mio.), Verkäufer kommt mit IDW-Gutachten (1,1 Mio.) in die Verhandlung. Die Verhandlungsspanne beträgt 650.000 € — wer das versteht, verhandelt besser.


Wer sein Unternehmen bewerten lassen will, sollte zuerst verstehen, für welchen Zweck die Bewertung benötigt wird — und danach entscheiden, welche Methode die richtige ist.

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