Vollkosten vs. Teilkosten — der Unterschied
Die Vollkostenrechnung schlägt alle Fixkosten anteilig auf die Aufträge um. Die Teilkostenrechnung (Direct Costing) betrachtet nur variable Kosten — das ergibt den Deckungsbeitrag. Beide haben ihre Berechtigung: Vollkosten für langfristige Kalkulation und Preisuntergrenzen, Teilkosten für kurzfristige Auftragsentscheidungen bei freien Kapazitäten.
Die typische Vollkosten-Kalkulation im Handwerk
Schritt für Schritt: (1) Materialkosten direkt zurechnen, (2) Lohnkosten für die geplanten Stunden, (3) Gemeinkostenzuschlag auf die Lohnkosten (typisch 40-70 % — deckt Werkstatt, Fahrzeuge, Verwaltung, AfA), (4) Gewinnaufschlag (10-15 %). Summe = Mindest-Angebotspreis.
Wann die Vollkostenrechnung gefährlich wird
Die größte Falle: Eine Vollkostenrechnung suggeriert, dass ein Auftrag, der "unter Vollkosten" liegt, ablehnenswert sei. Das stimmt nur, wenn die Kapazität voll ist. Bei freien Kapazitäten (Werkstatt leer, Mitarbeiter beschäftigt) kann ein Auftrag, der zumindest seine variablen Kosten plus etwas Deckungsbeitrag bringt, sinnvoll sein — er trägt zur Deckung der Fixkosten bei, die ohnehin anfallen.
Wer braucht eine Vollkostenrechnung wirklich?
Jeder Betrieb, der regelmäßig Angebote schreibt, sollte seine Vollkosten-Kalkulationsbasis kennen. Sie ist die Antwort auf "Was muss dieser Auftrag mindestens kosten, damit alle Kosten gedeckt sind?". Auch der Steuerberater liefert diese Zahlen nicht von allein — sie müssen aktiv ermittelt und ein- bis zweimal jährlich aktualisiert werden.
Wer mit diesem Begriff im Alltag arbeitet, kann ihn besser einordnen — wer ihn nicht kennt, übersieht oft die Steuerungswirkung dahinter.