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Aktivrente: Was im Gesetz steht — und was überall falsch zitiert wird

Julian Weisel · 03. September 2026 · 6 Min Lesezeit

Seit Januar gibt es die Aktivrente. In den Meldungen steht überall „2.000 € im Monat steuerfrei". Im Gesetz steht das nicht — dort steht 24.000 € im Jahr. Der Unterschied ist keine Haarspalterei, sondern für Betriebe mit schwankender Auslastung bares Geld.

Was seit Januar gilt

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen neuen Steuerfreibetrag in § 3 Nummer 21 EStG. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, bekommt seinen Arbeitslohn bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei ausgezahlt.[1]

Für dich als Arbeitgeber ist das interessant, weil es eine Personalfrage berührt, die viele Betriebe seit Jahren beschäftigt: Die erfahrenste Kraft geht in Rente, das Wissen geht mit, und ein Nachfolger ist nicht in Sicht.

Das Gesetz sagt nicht „2.000 € im Monat"

In fast jeder Meldung steht die Zahl 2.000 € pro Monat. Im Gesetzestext steht sie nicht. Dort heißt es: Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit „bis zu einer Höhe von insgesamt 24 000 Euro im Jahr".[1]

Warum der Unterschied zählt: 24.000 € im Jahr sind ein Jahresbetrag, kein monatlich verfallendes Kontingent. Wer im Sommer 3.000 € verdient und im Winter 1.000 €, verliert nichts — solange die Summe im Kalenderjahr unter der Grenze bleibt. Für Betriebe mit saisonalem Geschäft ist das ein spürbarer Unterschied zur monatlichen Lesart.

Wer es nutzen kann — und wer nicht

Beschäftigungsformbegünstigt?Grund
Sozialversicherungspflichtige AnstellungjaEinnahmen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Minijobneindort werden pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt
Selbständige, Freiberuflerneinkeine nichtselbständige Arbeit
Beamtinnen und Beamteneinvom Gesetz nicht erfasst
Land- und Forstwirteneinvom Gesetz nicht erfasst

Der Freibetrag greift ab dem Folgemonat, in dem die Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI erreicht wird.[1] Nicht ab dem Geburtstag, nicht rückwirkend.

Was es dich als Arbeitgeber kostet

Das ist die Stelle, an der die Freude oft endet, deshalb deutlich: Die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert bestehen.[2][3] Die Aktivrente ist ein Steuerbonus für die beschäftigte Person, keine Beitragsentlastung für dich.

Deine Lohnnebenkosten ändern sich also nicht. Was sich ändert, ist die Rechnung auf der anderen Seite des Tisches: Für dieselbe Bruttosumme bleibt netto deutlich mehr übrig — was ein Gespräch über eine Weiterbeschäftigung überhaupt erst führbar macht.

Die nüchterne Einordnung: Die Aktivrente löst keinen Fachkräftemangel. Sie macht ein Angebot attraktiver, das du sonst nur mit einem deutlichen Aufschlag hättest machen können. Wo jemand ohnehin nicht weiterarbeiten will, ändert auch ein Steuerfreibetrag nichts.

Wann sich das Gespräch lohnt

  1. Schau dir an, wer bei dir in den nächsten 24 Monaten die Regelaltersgrenze erreicht. Nicht wer „bald mal" geht — konkret, mit Datum. Machst du das nicht: Du führst das Gespräch, wenn die Kündigung schon geschrieben ist, und verhandelst aus der schwächeren Position.
  2. Frag früh, nicht höflich spät. Wer plant, seinen Ruhestand ein Jahr vorher zu organisieren, entscheidet sich nicht drei Wochen vorher um. Machst du das nicht: Der Wissenstransfer, den du eigentlich willst, findet gar nicht statt.
  3. Rechne mit reduzierter Stundenzahl, nicht mit der alten Vollzeit. Zwei Tage die Woche mit der erfahrensten Kraft sind mehr wert als null. Machst du das nicht: Du stellst eine Alles-oder-nichts-Frage und bekommst „nichts".
  4. Sprich die steuerliche Seite an, aber verkauf sie nicht. Ob und wie der Freibetrag im Einzelfall wirkt, klärt die Steuerberatung der beschäftigten Person — nicht du. Machst du das nicht: Du haftest gefühlt für eine Auskunft, die du nicht geben durftest.

Was noch offen ist

Die Regelung ist jung. Wie sie sich in der Praxis auf Beschäftigungsquoten auswirkt, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn die ersten Jahresdaten vorliegen. Wer heute behauptet, sie sei ein Erfolg oder ein Flop, hat dafür noch keine belastbare Grundlage — die gibt es frühestens mit der Auswertung des Jahres 2026.

Quellen

Alle Angaben nach dem Stand vom 3. September 2026 an den genannten Quellen geprüft. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung — für deinen Einzelfall ist deine Steuerberatung zuständig.

Zum Mitnehmen

4 Schritte, wenn jemand bei dir bald in Rente geht

  1. Liste mit Datum: Wer erreicht in den nächsten 24 Monaten die Regelaltersgrenze?
  2. Das Gespräch ein Jahr vorher führen, nicht drei Wochen vorher. Wer seinen Ruhestand geplant hat, plant nicht um.
  3. Mit reduzierter Stundenzahl rechnen. Zwei Tage mit der erfahrensten Kraft sind mehr wert als null.
  4. Steuerliche Wirkung nicht selbst zusagen — das klärt die Steuerberatung der beschäftigten Person.

Wer geht bei dir in den nächsten zwei Jahren — und was geht mit?

Im Erstgespräch klären wir, wo dein Betrieb an einzelnen Personen hängt.

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